Urteil in Österreich: Lootboxen kein Glücksspiel

Österreich Urteil Lootboxen FIFA. Bildquelle: FIFA Ultimate Team
Sabine Löwenberger
von Sabine Löwenberger am Donnerstag, 24. Oktober 2024

Lootboxen im Videospiel sind laut österreichischen Gerichten kein Glücksspiel.

In einem bedeutsamen Gerichtsfall um die Einstufung von FIFA Ultimate Team Packs als Glücksspiel hat das Oberlandesgericht Wien entschieden, dass diese Lootboxen nicht als Glücksspiel zu werten sind. Electronic Arts (EA), der Entwickler des Spiels, konnte damit einen wichtigen Sieg in der Debatte um In-Game-Käufe für sich verbuchen.

Österreich: Gericht erkennt kein Glücksspiel in FIFA Ultimate Team Packs

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien stellt klar, dass FIFA Ultimate Team Packs nicht die Kriterien für Glücksspiel erfüllen. Nach österreichischem Recht liegt ein Glücksspiel nur dann vor, wenn ein wirtschaftliches Risiko besteht und der Erwerb in der Hoffnung auf einen finanziellen Gewinn erfolgt.

Im vorliegenden Fall sei jedoch festgestellt worden, dass der Spieler die Packs lediglich für den Gebrauch innerhalb des Spiels gekauft habe, ohne eine Gewinnerzielungsabsicht zu verfolgen.

Das Gericht führte aus, dass der Erwerb der Packs kein wirtschaftliches Risiko birgt. In FIFA Ultimate Team geht es darum, virtuelle Spieler für das eigene Team zu erwerben, was im Rahmen eines Geschicklichkeitsspiels erfolgt.

Daher, so das Urteil, können die Packs nicht als eigenständiges Glücksspielprodukt betrachtet werden, sondern müssen im Kontext des gesamten Spiels bewertet werden.

EA äußert sich zufrieden über das Urteil

Electronic Arts reagierte positiv auf das Urteil und betonte, dass dies ein weiterer Meilenstein in der rechtlichen Klärung von Lootboxen sei. Ein Unternehmenssprecher erklärte, dass EA stets darauf achte, dass ihre Spiele auf den Grundsätzen von Fairness und Spaß beruhen.

FIFA Ultimate Team Packs seien Teil des Spielerlebnisses und würden von den Spielern nicht erworben, um damit Gewinne zu erzielen, sondern um das Spiel zu bereichern.

EA hob außerdem hervor, dass alle In-Game-Käufe, einschließlich der Ultimate Team Packs, rein optional sind. Die Mehrheit der Spieler entscheide sich dagegen, Geld auszugeben.

EA sehe in dieser freiwilligen Wahlmöglichkeit einen wichtigen Bestandteil des Spielerlebnisses. Das Unternehmen unterstreicht, dass der Gerichtsbeschluss diese Sichtweise bestätigt habe.

Neben der Entscheidung in Österreich verwies EA auch auf eine ähnliche Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts der Niederlande. Auch dort wurde festgestellt, dass FIFA Ultimate Team Packs kein Glücksspiel darstellen, was EA in ihrer internationalen Rechtsstrategie bestärkt.

Unterschiedliche Urteile in den unteren Instanzen

In Österreich gab es jedoch nicht nur für EA positive Urteile. So wurde das Unternehmen im August 2023 von einem Wiener Gericht zur Zahlung von 10.800 Euro an betroffene Spieler verurteilt.

Diese hatten sich über den Kauf von FIFA Ultimate Team-Packs beschwert. In Österreich werden Gerichtsverfahren auf Einzelfallbasis entschieden, was zu unterschiedlichen Ergebnissen in ähnlichen Fällen führen kann.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Wien könnte nicht das letzte Wort in dieser Angelegenheit sein. Eine Berufung beim Obersten Gerichtshof Österreichs wurde zugelassen, und EA wartet nun auf die endgültige Entscheidung. Diese könnte laut EA richtungsweisend für die zukünftige Handhabung von Lootboxen in Österreich sein.

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Sabine Löwenberger
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Über den Autor

Sabine Löwenberger gehört seit Dezember 2022 zu unserem Redaktionsteam und zu Bonus-und-Freispiele.de. Aber bereits seit 2008 ist sie in der Glücksspiel-Welt als Texterin, Journalistin und Autorin für namhafte Webseiten aktiv. 

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