Die britische Glücksspielaufsicht hat gegen Platinum Gaming eine Strafe von 10 Mio. GBP ausgesprochen.
Platinum Gaming Limited, Betreiber der Marken Unibet, 32Red und Bingo.com, ist von der britischen Glücksspielaufsicht UK Gambling Commission (UKGC) mit einer Strafe in Höhe von 10 Mio. GBP belegt worden. Nach Einschätzung der Behörde habe das in London ansässige Unternehmen schwerwiegende Versäumnisse im Spielerschutz und in der Geldwäscheprävention begangen. Da es sich um wiederholte Verstöße handele, wolle die Aufsicht mit der Strafe ein deutliches Zeichen für strengere Kontrollen setzen.
Problematisches Spielverhalten nicht gestoppt
Wie die britische Glücksspielaufsicht am 22. Oktober mitteilte, habe Platinum Gaming in sieben Punkten gegen die Auflagen zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung von Geldwäsche verstoßen. Der Anbieter habe versäumt, auffällige Spielmuster rechtzeitig zu erkennen und zu unterbinden.
In vier Fällen habe das Verhalten der Spieler laut Aufsicht eindeutig auf problematisches Glücksspiel hingedeutet. So habe ein Kunde innerhalb eines Tages 5.000 GBP verloren und in den folgenden drei Monaten weitere 16.000 GBP verspielt, ohne dass das System eingegriffen habe.
Ein weiterer Kunde habe innerhalb von neun Monaten mehrfach seine monatliche Verlustgrenze erreicht und dabei insgesamt 31.000 GBP verloren. Eine dritte Person habe ihr festgelegtes Limit von 2.500 GBP bereits 16 Minuten nach der Registrierung überschritten, ohne dass eine Prüfung erfolgt sei.
Hinzu komme ein weiterer Fall, in dem ein Spieler innerhalb von 23 Tagen 73.000 GBP einsetzte und 4.100 GBP verlor, ohne dass Platinum Gaming Maßnahmen ergriff.
Geldwäscherichtlinien weder klar noch umgesetzt
Die UKGC habe im Bereich der Geldwäscheprävention mehrere schwerwiegende Mängel festgestellt. Nach Angaben der Behörde habe die Risikoanalyse von Platinum Gaming nicht alle relevanten Kundengruppen berücksichtigt. Besonders problematisch sei, dass Kunden nicht erfasst worden seien, deren Konten bereits vor 2023 wegen des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung geschlossen worden seien.
Dadurch sei es möglich gewesen, dass einzelne dieser Personen neue Konten eröffnet und wieder am Spielbetrieb teilgenommen hätten. Auch die interne Richtlinie zur Geldwäschebekämpfung, die zum Zeitpunkt der Prüfung gegolten habe, habe keine ausreichende Klarheit geboten und sei in zentralen Punkten unpräzise geblieben.
Nicht eindeutig geregelt gewesen sei, in welchem Umfang Kundenprüfungen durchzuführen gewesen seien und wie sich die Intensität dieser Prüfungen nach dem individuellen Risikoprofil habe richten sollen. Dadurch sei ein einheitliches Vorgehen bei der Bewertung von Risikokunden nicht gewährleistet gewesen.
Zudem habe die UKGC festgestellt, dass Hochrisikofaktoren, die in der Risikoanalyse des Unternehmens genannt worden seien, in der Praxis kaum berücksichtigt worden seien. Dazu hätten risikobehaftete Berufe, besonders hohe Transaktionsvolumina sowie außergewöhnlich hohe Verluste gezählt. Diese Merkmale seien bei Kundenüberprüfungen nicht systematisch in die Entscheidungsprozesse eingeflossen.
Bereits die zweite Mega-Strafe gegen Platinum
Bereits 2023 hatte die UK Gambling Commission Platinum Gaming wegen vergleichbarer Verstöße mit einer Strafe von 2,9 Mio. GBP belegt. Nach Angaben der Behörde sei auch der aktuelle Fall Ausdruck anhaltender Mängel, die trotz der vorangegangenen Sanktion nicht behoben worden seien.
John Pierce, Direktor der Abteilung für Vollzug, bezeichnete die erneuten Verstöße als besonders enttäuschend und verwies auf deutliche Schwächen in den Systemen zur Kundeninteraktion. In seiner Erklärung sagte er:
„Während branchenweit Fortschritte bei der Reduzierung unkontrollierter hoher Ausgaben erzielt wurden, sind die Versäumnisse bei Platinum Gaming besonders enttäuschend. Der Fall deckte gravierende Mängel in den Kundeninteraktionssystemen auf, darunter das Versäumnis, eindeutige Anzeichen für Schäden zu erkennen und darauf zu reagieren.”
Platinum Gaming müsse neben der Strafzahlung eine externe Prüfung durchführen und regelmäßig Fortschrittsberichte an die Aufsicht übermitteln. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Maßnahmen liege nach Darstellung der Behörde bei der Geschäftsleitung.
Darüber hinaus erklärte die Kommission, die neuen Auflagen dienten dem Ziel, die internen Kontrollsysteme zu verbessern, organisatorische Schwächen zu beheben und die Aufsichtsfunktion innerhalb des Unternehmens zu stärken. Sollten die erwarteten Fortschritte ausbleiben, würden weitere Maßnahmen geprüft.
Quelle: UK Gambling Commission







