Die Spelinspektionen hat die Sozialdemokraten wegen Pflichtverletzungen bei der Kombilotteriet bestraft.
Die Sozialdemokratische Partei (SAP), der Jugendverband SSU und der Frauenverband S-kvinnor sind von der schwedischen Glücksspielaufsicht verwarnt worden. Zusätzlich verhängte die Behörde eine Sanktionszahlung in Höhe von 3 Mio. SEK [275.534 Euro]. Anlass war der Umgang mit der Soziallotterie Kombilotteriet, bei dem nach Einschätzung der Aufsicht mehrere glücksspielrechtliche Vorgaben verletzt worden seien.
Beanstandet wurden insbesondere die Auslagerung zentraler Aufgaben an externe Partner sowie Mängel bei der internen Kontrolle. Die Aufsicht kam zu dem Schluss, dass Regelungen zu Verbraucherschutz, Werbung und Fernabsatz nicht eingehalten worden seien.
Exzessive Werbung und zwielichtige Aboverkäufe
Die Lotterieverwaltung lag bei Kombispel AB, das externe Telemarketingfirmen mit dem Verkauf beauftragte. Die Glücksspielaufsicht stellte fest, dass die Lizenzinhaber ihren Kontrollpflichten nicht ausreichend nachgekommen seien.
Die eingesetzten Vertriebsunternehmen hätten wiederholt mit aggressiven Methoden gearbeitet. Ältere Personen seien gezielt kontaktiert worden, Verträge seien ohne ausreichende Information und ausdrückliche Zustimmung abgeschlossen worden. Auch unerwünschte Folgeanrufe habe es gegeben.
In der postalischen Werbung seien die Abonnementbedingungen nicht klar kommuniziert worden. Den Verbrauchern sei demnach nicht ersichtlich gewesen, dass es sich um ein laufendes kostenpflichtiges Angebot gehandelt habe – ein Verstoß gegen Transparenz- und Werbevorgaben.
Die Organisationen hätten im Nachgang Maßnahmen eingeleitet – darunter interne Umstrukturierungen, der Rückzug aus dem Telefonvertrieb und neue Kontrollmechanismen. Die Behörde wertet diese jedoch nicht als ausreichende Korrektur der zuvor begangenen Verstöße.
Verantwortung immer beim Lizenzinhaber
Die Entscheidung stützt sich auf mehrere Vorschriften des schwedischen Glücksspielgesetzes. Die Organisationen hätten gegen Aufsichtspflichten und Anforderungen zur ordnungsgemäßen Auslagerung verstoßen.
Die Bußgeldhöhe bemisst sich am gemeldeten Jahresumsatz von 137 Mio. SEK. Die Summe von drei Millionen Kronen entspricht rund zwei Prozent und liegt deutlich unter der gesetzlichen Obergrenze. Die Maßnahme sei laut Behörde dennoch angemessen und notwendig.
Die Verstöße gelten als gravierend. Zwar seien die kritisierten Praktiken inzwischen eingestellt worden, doch lasse sich der genaue Zeitraum nicht mehr nachvollziehen. Die festgestellten Pflichtverletzungen rechtfertigten nach Ansicht der Aufsicht sowohl Verwarnung als auch Sanktion.
Die Behörde betont, dass Lizenznehmer auch dann voll verantwortlich bleiben, wenn operative Abläufe an Dritte übertragen werden. Die gesetzlichen Standards müssten jederzeit gewahrt bleiben.
Quellen: Spelinspektionen, SVT Nyheter