Nach der jüngsten Erweiterung zählt die Schweizer Sperrliste mittlerweile 2.597 Einträge.
Erneut hat die interkantonale Geldspielaufsicht (GESPA) die Liste unerlaubter Online-Glücksspielangebote vergrößert. Wie Anfang der Woche bekanntgegeben wurde, sind seit der letzten Aktualisierung im Mai dieses Jahres 129 weitere Domains hinzugekommen. Damit steigt die Zahl der gesperrten Einträge auf nunmehr 2.597 und markiert einen neuen Rekordstand.
Fortlaufendes Spiel mit wechselnden Adressen
Seit einiger Zeit veröffentlicht die interkantonale Geldspielaufsicht (GESPA) ihre Sperrlisten nicht mehr nur jährlich, sondern im vierteljährlichen Rhythmus. Bis Ende 2024 reichte es noch aus, die Aktualisierung jeweils im November vorzunehmen. Doch die Entwicklung im Jahr 2025 zeigt klar, dass die Zahl neu auftauchender Domains stetig steigt und daher kürzere Intervalle nötig sind.
Die Liste hat inzwischen einen Rekordumfang erreicht und enthält aktuell 2.597 Einträge. Auffällig ist, dass die meisten Domains aufeinander aufbauen und sich nur minimal voneinander unterscheiden. Typisch ist, dass Betreiber nach einer Sperre eine neue Adresse mit einer angehängten Zahl oder einem Buchstaben registrieren und so ihr Angebot sofort wieder sichtbar machen.
Weil Plattform und Inhalte gleichbleiben, ist der technische Aufwand dafür gering. In vielen Fällen sind mehrere dieser Varianten schon vorab gesichert, um jederzeit auf eine andere Adresse wechseln zu können. So entsteht ein Vorrat an Alternativen, der es erlaubt, blockierte Seiten umgehend zu ersetzen.
Für die Nutzer ist dieser Übergang nahezu unsichtbar. Die kopierten Seiten sehen den Originalen so ähnlich, dass weder Struktur noch Spiele einen Unterschied erkennen lassen. Verstärkt wird dieses Vorgehen durch Registrare im Ausland, deren Sitz in Offshore-Gebieten die Rechtsdurchsetzung zusätzlich erschwert.
Daraus ergibt sich ein dauerhafter Kreislauf: Während die GESPA neue Domains auf die Liste setzt, greifen die Anbieter bereits auf vorbereitete Adressen zurück. Die Sperrmaßnahmen führen so unweigerlich zu einem endlosen Wechselspiel.
Schweizer Liste erfasst auch deutsche Spielotheken
Ein Großteil der Domains weist die Endung „.com“ auf. Ergänzend finden sich viele Adressen mit „.net“, „.casino“ oder „.bet“. Dazu kommen Länderkennungen wie „.ch“, „.be“, „.cz“ und „.co.uk“.
Dennoch sind nicht alle Betreiber unreguliert. Die GESPA führt auch Anbieter, die in Deutschland eine Lizenz besitzen. Dazu zählen zum Beispiel Löwen Play, Merkur Bets und Wunderino, die in der Schweiz jedoch nicht zugelassen sind.
Der Grund ist eindeutig: Private Anbieter können in der Schweiz keine Online-Lizenz erhalten. Das Recht dazu liegt allein bei konzessionierten Spielbanken, die dafür eine Zusatzkonzession beantragen müssen.
Bisher haben 10 von 20 Casinos diese Zusatzlizenz erhalten. Die Liste unzulässiger Anbieter dürfte daher in den kommenden Monaten weiter wachsen.
Quellen: ESBK, Sperrliste (Stand 26.08.2025)
Bild: ESBK