Das Bundesgericht der Schweiz hat die ESBK-Sanktion gegen die Stadtcasino Baden AG bestätigt.
Die Stadtcasino Baden AG muss wegen mehrfacher Verstöße gegen das Geldspielgesetz eine Strafe in Höhe von 1,8 Mio. CHF [1,93 Mio. Euro] zahlen. Nachdem das Unternehmen bereits vor dem Bundesverwaltungsgericht unterlegen war, hat nun auch das Schweizer Bundesgericht die Sanktion in letzter Instanz bestätigt. Im Zentrum stehen insbesondere Versäumnisse beim Spielerschutz im Jahr 2020 im Online-Casino Jackpots.ch, das zur Spielbank gehört. Das Unternehmen erklärt, die festgestellten Mängel inzwischen behoben zu haben.
Unzureichende Maßnahmen bei risikoreichem Spielverhalten
Mit dem Urteil des Bundesgerichts ist der mehrjährige Rechtsstreit zwischen der Stadtcasino Baden AG und der Aufsichtsbehörde abgeschlossen. Die Stadtcasino Baden AG war der erste staatlich konzessionierte Anbieter, der am 07.06.2019 eine Zusatzbewilligung für den Betrieb eines Online-Casinos erhielt. Bereits am 05.07.2019 ging die Plattform Jackpots.ch online.
Bei einer späteren Stichprobenkontrolle stellte die Aufsicht mehrere „mittelschwere“ Verstöße gegen das Geldspielgesetz fest. Insbesondere im Jahr 2020 habe das Online-Casino es versäumt, auffällig spielende Personen mit erheblichen Verlusten rechtzeitig zu sperren.
15 Spieler verzeichneten in jenem Jahr Einzahlungen von über 100.000 CHF oder Einsätze über 1 Mio. CHF. In vielen Fällen kam es zu Nettoverlusten im sechsstelligen Bereich. Eine zeitnahe Sperrung sei erforderlich gewesen, unterblieb jedoch.
Die daraus resultierende Sanktion belief sich auf 1,8 Mio. CHF – entsprechend 2,5 % der Bruttospielerträge des Jahres 2020, berechnet auf Basis des terrestrischen wie auch des Online-Geschäfts.
Gericht lässt Argumentation des Casinos nicht gelten
Die Stadtcasino Baden AG führte im Rahmen des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht an, im Jahr 2020 sei der Betrieb personell noch nicht ausreichend aufgestellt gewesen. Zudem sei es in der Anfangsphase der Pandemie zu einem unerwartet hohen Zustrom neuer Spieler gekommen.
Das Gericht wies diese Begründung im März 2024 zurück. In einer anschließenden Mitteilung betonte das Unternehmen, man habe alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die Stadtcasino Baden AG unter anderem folgendes Statement:
„Der Betrieb unseres Online-Casinos wurde in den letzten zwei Jahren mehrfach geprüft, und die ESBK stellte jeweils fest, dass sämtliche Vorgaben einwandfrei erfüllt sind. Wie sich nun im vorliegenden Urteil zeigt, bezahlen wir als Pionierin ein hohes Lehrgeld.“
Mit dem nun ergangenen Entscheid des Bundesgerichts wird die Stadtcasino Baden AG zur Zahlung der Strafe verpflichtet. Medienberichten zufolge kommen zusätzlich Verfahrenskosten in Höhe von 15.000 CHF hinzu.
Quellen: Aargauer Zeitung, Luzerner Zeitung
Bildquelle: Stadtcasino Baden AG