Online-Casinospiele in Baden-Württemberg sollen bald legal werden – aber nur über die staatliche Toto-Lotto GmbH.
Mit einer Gesetzesänderung hat der Landtag von Baden-Württemberg am 19. Februar die Weichen für Online-Casinospiele gestellt. Dabei wird die Lizenz ausschließlich an die Staatliche Toto-Lotto GmbH vergeben, womit ein staatliches Monopol entsteht. Nach kurzen Stellungnahmen der Parteien wurde das Gesetz mit deutlicher Mehrheit verabschiedet.
CDU und Grüne: Monopol für Casino als beste Lösung für den Spielerschutz
Innenminister Thomas Strobl (CDU) wies im Landtag darauf hin, dass die Diskussion um die Glücksspielregulierung stets von gegensätzlichen Positionen geprägt sei. Die einen hielten die aktuellen Regeln für zu streng, die anderen für zu lasch. Deshalb müsse der Landtag eine „ausgewogene Regelung mit Maß und Mitte” finden.
Mit der beschlossenen Änderung des Landesglücksspielgesetzes sei diese Balance erreicht worden, erklärte Strobl. Zwar lasse der Glücksspielstaatsvertrag den Ländern nur wenig Spielraum für eigene Vorgaben, doch die Entscheidung über ein Online-Casino-Angebot falle in die Landesverantwortung.
Baden-Württemberg habe sich für die Monopolvariante entschieden, da staatliche Anbieter bewährte Mechanismen für den Spieler- und Jugendschutz bereitstellten. Private Unternehmen könnten diese Standards nicht im gleichen Maße garantieren.
Auch Grünen-Politiker Norbert Knopf unterstützte diese Entscheidung. Die direkte Kontrolle eines staatlichen Anbieters sei einfacher und transparenter. Da Abgeordnete im Aufsichtsrat der Toto-Lotto GmbH säßen, könnten sie „einen Blick auf das Geschehen werfen” und sicherstellen, „ob alle Vorteile des Monopols auch umgesetzt werden können.”
FDP: Online Casino Monopol als fragwürdige Lösung
Während sich SPD-Politiker Sascha Binder auf Probleme bei der Kontrolle des landbasierten Glücksspiels konzentrierte und das Monopolmodell nicht weiter thematisierte, äußerte FDP-Abgeordneter Daniel Karrais deutliche Kritik an der Entscheidung des Landtags.
Karrais lehnte das Monopolmodell entschieden ab und stellte die wirtschaftlichen Interessen der Landesregierung infrage. In seiner Rede vermutete er, dass es bei der Entscheidung weniger um Spielerschutz als vielmehr um finanzielle Vorteile für den Staat gehe:
„Ich glaube, in Wahrheit hat man sich für die Monopollösung deshalb entschieden, weil da das Land den maximalen Gewinn rausholen kann, was eben bei einer Konzessionsvergabe nicht der Fall wäre, denn da würde auch ein Teil bei den privaten Anbietern bleiben. Und darum geht es ihnen in Wahrheit, sie machen dann eben Auflagen, wenn es die privaten betrifft. Wenn sie selber Geld verdienen können, dann halten sie die Hand auf.”
Zusätzlich kritisierte er die Übertragung der Regularien aus dem terrestrischen auf den digitalen Glücksspielbereich als „Irrsinn”. Angesichts der Größe des illegalen Marktes sei es ohnehin nicht zielführend, dass jedes Bundesland selbst über die Online-Casino-Gesetzgebung entscheiden müsse.
Grüne verteidigen staatliche Kontrolle und Einnahmen
Auch für Online-Casinos brauche es, ebenso wie beim virtuellen Automatenspiel, eine übergeordnete bundesweite Regelung. Statt jedoch moderne Möglichkeiten zu nutzen, verharre Deutschland in einem föderalen System, das eine einheitliche Regulierung verhindert. Wichtiger als eine verschärfte Überwachung der legalen Anbieter sei ein effektiverer Kampf gegen illegale Glücksspielplattformen.
Als einzige Fraktion stellte sich die FDP gegen das Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes und lehnte die Monopolregelung ab. Direkt nach der Abstimmung meldete sich Grünen-Politiker Norbert Knopf noch einmal zu Wort, um die Regierungsposition weiter zu untermauern und den Argumenten der FDP entgegenzutreten.
Knopf betonte, dass es sinnvoll sei, die finanziellen Erträge aus dem Glücksspiel im staatlichen System zu belassen, anstatt sie privaten Anbietern zu überlassen. Wie auch bei der Cannabis-Legalisierung werde hier ein legales Angebot für ein risikobehaftetes Produkt geschaffen, wobei die staatlichen Einnahmen zur Schadensbegrenzung genutzt werden könnten.
Quellen: 116. Sitzung des Landtags vom 19. Februar 2025, Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes