Die niederländische KSA hat neue Richtlinien zur KI-Nutzung im Online-Glücksspiel kommuniziert.
Die niederländische Glücksspielaufsicht Kansspelautoriteit (KSA) hat sich mit einem Schreiben an alle Lizenznehmer gewandt, um erstmals allgemeine Vorgaben zur Nutzung Künstlicher Intelligenz im Online-Glücksspiel zu formulieren.
Das Dokument, das auch über niederländische Branchenportale bekannt wurde, hält fest: Der Einsatz von KI ist grundsätzlich zulässig, doch bestimmte Aufgaben – etwa in der Prävention – erfordern weiterhin menschliche Begleitung.
Künstliche Intelligenz verantwortungsbewusst einsetzen
Die KSA weist darauf hin, dass sich in den vergangenen Monaten verstärkt einzelne Anbieter mit konkreten Fragen zur Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) an die Behörde gewandt hätten – insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Chatbots im Kundendienst. Um bestehenden Unsicherheiten entgegenzuwirken, richte man sich nun gezielt an die gesamte Branche.
Der Einsatz von KI könne sich auf mehrere zentrale Bereiche erstrecken. So werde die Technologie beispielsweise zur Bearbeitung häufig gestellter Fragen (FAQ) genutzt. Darüber hinaus könne KI auch im Rahmen von Gesprächen zur Suchtprävention zum Einsatz kommen. Zusätzlich spiele sie eine Rolle bei der automatisierten Auswertung des Spielverhaltens durch die Anbieter.
Im Grundsatz seien beim Einsatz Künstlicher Intelligenz drei übergeordnete Anforderungen zu erfüllen.
- Transparenz: Die Abläufe und Entscheidungen einer KI müssten für den Anbieter nachvollziehbar sein. Wenn etwa ein System ein Risikosignal auslöse – beispielsweise wegen potenziell problematischen Spielverhaltens –, müsse eindeutig erkennbar sein, auf welchen Daten diese Einschätzung beruhe und wie hoch die zugeschriebene Wahrscheinlichkeit sei.
- Verantwortlichkeit: Die Verantwortung für die eingesetzten Systeme bleibe uneingeschränkt beim jeweiligen Anbieter, unabhängig davon, ob das System selbst entwickelt oder extern bezogen wurde. Es sei nicht zulässig, sich auf Resultate zu berufen, deren Entstehungsprozess unklar bleibe.
- Rechenschaft: Die Anbieter müssten in der Lage sein, detailliert zu erklären, wie das eingesetzte System konstruiert sei, mit welchen Daten es trainiert wurde und welche Werte dabei als Grundlage verwendet worden seien.
Die KSA stellt klar, dass Anbieter jederzeit über das erforderliche Fachwissen verfügen müssen, um den Einsatz der Systeme gegenüber der Aufsicht fundiert darlegen zu können.
KI darf ergänzen, nicht ersetzen
Die KSA macht in dem Schreiben deutlich, dass Künstliche Intelligenz zwar grundsätzlich eingesetzt werden dürfe, jedoch nicht anstelle von geschultem Personal. Gerade im Bereich der Suchtprävention müsse sichergestellt sein, dass jederzeit ein qualifizierter Ansprechpartner erreichbar sei.
Vor allem, wenn Spielende eine Erhöhung ihrer persönlichen Limits beantragten, dürfe eine direkte Kommunikation mit geschultem Personal nicht durch ein System ersetzt werden. Wörtlich führt die Behörde aus:
„Chatbots können nicht als Ersatz für Kundenservicemitarbeiter oder für Gespräche mit suchtpräventiv geschultem Personal angesehen werden. Ein Chatbot darf eine Ergänzung sein, aber kein Ersatz. Es muss stets möglich sein, dass ein Mensch erreichbar ist oder dass in bestimmten Fällen der Anbieter selbst Kontakt mit dem Spieler aufnimmt.”
Man behalte sich zudem vor, auf Grundlage technischer Entwicklungen und praktischer Erfahrungen weitere Anpassungen der Vorgaben vorzunehmen.