Gibraltar und Vereinigte Arabische Emirate sollen laut EU-Kommission nicht länger als Hochrisikoländer gelten
Die EU-Kommission beabsichtigt, Gibraltar und die Vereinigten Arabischen Emirate von der Liste der Drittländer mit hohem Risiko im Bereich der Geldwäsche zu streichen. Der Schritt folgt der aktuellen Bewertung durch die Financial Action Task Force (FATF), die in beiden Fällen einen ausreichenden Fortschritt bei der Umsetzung internationaler Standards bestätigt hatte. Für die Glücksspielbranche sind das aussichtsreiche Neuigkeiten – beide Regionen gelten als wichtige Knotenpunkte des globalen iGaming-Marktes.
Neue Bewertung stärkt regulatorische Glaubwürdigkeit
Die Delegierte Verordnung wird gültig, sofern weder das Europäische Parlament noch der Rat intervenieren. Im Gegenzug zur Streichung von acht Staaten – darunter Gibraltar, VAE, Barbados und Jamaika – sollen zehn andere, etwa Laos und Venezuela, neu in die Liste aufgenommen werden. Grundlage dieser Maßnahmen ist eine überarbeitete Risikoeinschätzung durch die FATF, die konkrete Fortschritte im regulatorischen Rahmenwerk feststellt.
Für Gibraltar könnte die Entscheidung eine unmittelbare Entlastung bedeuten. Die dort angesiedelten Anbieter sind mit zahlreichen europäischen Märkten verknüpft. Die Aufhebung zusätzlicher Compliance-Anforderungen im Zahlungsverkehr dürfte ihre operative Flexibilität erhöhen.
Ähnlich zeigt sich die Lage in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Mit der Einführung der GCGRA im Jahr 2023 wurden regulatorische Strukturen geschaffen, auf deren Grundlage bereits erste Genehmigungen – unter anderem für Wynn Resorts und Novomatic – erteilt wurden. Das neue AML-Rating könnte internationalen Investoren künftig zusätzliche Planungssicherheit bieten.
Zweifel an Gibraltars Entlastung
Nach Bekanntgabe des EU-Vorhabens meldete sich das Nachrichtenportal Malta Media zu Wort. In einem Artikel verwies die Redaktion auf interne Daten der gibraltarischen Finanzaufsicht. Demnach seien im ersten Quartal 2025 knapp 1.500 Verdachtsmeldungen eingegangen – mit einem Schwerpunkt im digitalen Glücksspielsegment.
Dabei wurde infrage gestellt, ob die Reformen Gibraltars tatsächlich durchsetzungsfähig seien. Es fehle an sichtbaren Ergebnissen – etwa in Form von Strafen oder gerichtlichen Verfahren. Auch grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit anderen Behörden sei bisher nicht erkennbar. Die FATF stehe in der Kritik, zu stark auf formale Indikatoren zu setzen.
Neben der Aufsicht stand auch das Justizsystem im Fokus. Die geringe Anzahl aktiver Richter und institutionelle Nähe zu wirtschaftlich relevanten Kanzleien wurden als mögliche Schwachstellen genannt.
Vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen mit der FATF-Grauen Liste, die Malta bis 2022 betraf, richtet sich die aktuelle Aufmerksamkeit offenbar stärker auf internationale Vergleichbarkeit. Inwieweit andere Glücksspielstandorte dieselben Anforderungen erfüllen, bleibt dabei eine zentrale Frage.
Quellen: EU-Kommission, Malta Media (LinkedIn)