GGL fordert eine verbesserte gesetzliche Basis für die wirksame Bekämpfung von illegalen Casinos.
Nach Ansicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) sind die aktuellen Gesetze zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels nicht ausreichend. Um effektiver gegen den Schwarzmarkt vorzugehen, müsse der Vollzug gesetzlich gestärkt werden. Beim DAW-Kongress machte Vorstand Ronald Benter auf die Notwendigkeit neuer Maßnahmen wie IP-Blocking und eine Erweiterung von § 284 StGB aufmerksam.
§ 284 StGB: Ausweitung auf ausländische Glücksspielanbieter
Am 13. März 2025 trafen sich Branchenvertreter, Wissenschaftler und Politiker beim DAW-Kongress in Berlin, um über aktuelle Entwicklungen in der Glücksspielregulierung zu diskutieren. Ronald Benter, Vorstand der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), nahm an einer Podiumsdiskussion zur Bekämpfung illegaler Online-Angebote teil.
Die GGL sieht sich in ihrer Arbeit mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert, wenn es um den Vollzug gegen nicht lizenzierte Anbieter geht – insbesondere dann, wenn diese im Ausland ansässig sind. Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen reichen laut Benter nicht aus, um effektiv gegen diese Unternehmen vorzugehen.
Daher forderte er eine gezielte Anpassung von § 284 StGB. Damit könnte die Strafverfolgung auf illegale Glücksspielanbieter mit Sitz im Ausland ausgeweitet werden. Doch anstatt diesen Schritt zu gehen, erwäge die Politik aktuell eine komplette Streichung des Paragraphen, was die Durchsetzung des Glücksspielrechts weiter erschweren würde.
Eine gesetzliche Klarstellung sei dringend nötig, um eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Halle einzurichten, die sich gezielt mit der Verfolgung international operierender Schwarzmarkt-Anbieter befassen könnte. Dies wäre laut Benter ein essenzielles Instrument für eine wirksamere Marktregulierung.
Trotz juristischer Niederlagen – GGL bleibt beim IP-Blocking beharrlich
Ein weiteres Thema, das beim DAW-Kongress diskutiert wurde, war das IP-Blocking zur Eindämmung illegaler Glücksspielangebote. Laut Benter sei eine gesetzliche Grundlage notwendig, um Netzsperren als effektives Instrument einsetzen zu können. Zwar sei die Schaffung einer entsprechenden Norm bereits im Gespräch, konkrete Maßnahmen seien aber noch nicht umgesetzt worden.
Die GGL hatte in der Vergangenheit bereits versucht, Netzsperren durchzusetzen, musste dabei jedoch juristische Rückschläge hinnehmen. Das VG Koblenz erklärte am 10.05.2023 eine Sperranordnung der Behörde für rechtswidrig. Am 04.06.2024 folgte das OVG Rheinland-Pfalz dieser Einschätzung und bestätigte die Entscheidung.
Dennoch sehe die GGL das Thema nicht als abgeschlossen an. Besonders die Zusammenarbeit mit großen Plattformen werde weiterhin forciert. So sei es bereits gelungen, Google dazu zu bringen, nur noch Werbung für lizensierte Anbieter zuzulassen.
Doch damit sei das Problem nicht aus der Welt. Vergleichsportale würden weiterhin gezielt Schlupflöcher nutzen, um nicht erlaubte Glücksspielanbieter zu bewerben.
Ziel bei alledem sei, „eine Balance zwischen attraktiven Rahmenbedingungen für den legalen Markt“ und „einem wirksamen Spieler- und Jugendschutz auf der anderen Seite zu gewährleisten“. Von einer tatsächlichen Attraktivitätssteigerung der legalen Glücksspiel-Produkte spricht die GGL aber weiterhin nicht.
Quellen: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, DAW