Nach Medienberichten über die SCHUFA-G-Abfrage hat die GGL eine offizielle Erklärung abgegeben.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat sich am Freitag erstmals ausführlich zu den anhaltenden Debatten über die bestehenden Einzahlungslimits im Online-Glücksspiel geäußert. In einer Stellungnahme beantwortete sie häufig gestellte Fragen zur Erhöhung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits und zur umstrittenen SCHUFA-G-Abfrage.
Verschiedene Nachweise zur Limiterhöhung zulässig
Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurde das Online-Glücksspiel in Deutschland legalisiert und streng reguliert. Eine zentrale Vorgabe betrifft das monatliche Einzahlungslimit. Diese Grenze gilt für alle Anbieter gemeinsam und soll problematisches Spielverhalten vorbeugen.
Das Standardlimit liegt bei 1.000 €. Eine Erhöhung ist möglich, wenn Spieler belegen können, dass sie finanziell dazu in der Lage sind. Zusätzlich darf es keine Hinweise auf problematisches Spielverhalten geben.
Wie die GGL erklärt, gebe es keine festen Vorgaben, mit welchen Mitteln die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Spielers geprüft werden müsse. Infrage kämen unter anderem Kontoauszüge, Einkommensnachweise oder Steuerbescheide.
Zusätzlich könne auch eine SCHUFA-G-Abfrage als Nachweis dienen. Genau dieses Verfahren wurde in der öffentlichen Debatte zuletzt kritisch betrachtet.
GGL setzt Prüfung der SCHUFA-G-Abfrage fort
Nach Angaben der GGL basiert die SCHUFA-G-Abfrage auf dem bisherigen Zahlungsverhalten einer Person und bewertet anhand dieser Daten die Zahlungsfähigkeit. Während der Übergangsphase zur Regulierung des Online-Glücksspiels hätten die damals zuständigen Behörden der Bundesländer das Verfahren grundsätzlich als möglich eingestuft.
Die GGL nehme die anhaltende Kritik an dieser Methode ernst und überprüfe sie fortlaufend. In einer offiziellen Erklärung heißt es dazu:
„Es wurde davon ausgegangen, dass die verwendeten Verfahren, einschließlich der Schufa-G-Abfrage, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hinreichend abbilden. Die GGL überprüft laufend die eingesetzten Verfahren, einschließlich der Schufa-G-Abfrage, auch unter Berücksichtigung aktueller Gerichtsentscheidungen.”
Ob künftig Änderungen an den zugelassenen Bonitätsprüfungsverfahren vorgenommen werden, hänge von den Ergebnissen dieser Überprüfung ab. Kritisiert wird insbesondere, dass die SCHUFA keine Auskunft über das tatsächliche Einkommen oder finanzielle Verpflichtungen einer Person gibt, sondern lediglich bewertet, ob Zahlungen fristgerecht erfolgen.
Limiterhöhung als „geheime“ Entscheidung?
Die Tagesschau berichtete am vergangenen Donnerstag über eine angeblich „geheime Vereinbarung“ zur SCHUFA-G-Abfrage. Laut „Recherchen“ von Zeit Online, Monitor und Investigative Europe hätten die Innenminister der Länder bereits im November 2022 das pauschale Einzahlungslimit von 1.000 € aufgehoben.
Was genau an dieser Praxis jedoch „geheim“ oder „ungesetzlich“ sein soll, ist fraglich. Schon im Glücksspielstaatsvertrag selbst findet sich folgender Passus:
„Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1 000 Euro im Monat nicht übersteigen. In der Erlaubnis kann zur Erreichung der Ziele des § 1 festgelegt werden, dass und unter welchen Voraussetzungen der Erlaubnisinhaber im Einzelfall mit anbieterübergreifender Wirkung einen abweichenden Betrag festsetzen kann.“
Die Nebenbestimmungen für Anbieter konkretisieren diese Ausnahmeregelungen weiter. Bereits im Oktober 2023 hatte die GGL zudem eine FAQ-Seite veröffentlicht, in der sie die möglichen Limiterhöhungen auf 10.000 € oder 30.000 € erläuterte.
Auch die SCHUFA-Prüfung ist nicht ungewöhnlich: Bei der Registrierung erhalten Spieler in manchen legalen Online-Glücksspiel-Angeboten ohnehin den Hinweis, dass ihre Daten abgeglichen werden. Ob die SCHUFA-Methode weiterhin für eine Limiterhöhung genutzt wird, bleibt nun abzuwarten.
Quellen: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Tagesschau