Europäischer Gerichtshof unterstreicht Verpflichtung zur EU-Notifizierung bei Glücksspielregulierung.
Mit einem neuen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut bekräftigt, dass Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre nationalen Glücksspielgesetze nicht unabhängig von den Vorgaben des europäischen Binnenmarktes erlassen oder ändern dürfen. Dies teilte die European Gaming and Betting Association (EGBA) in ihrem Pressebericht mit.
Branchenverband EGBA lobt Entscheidung und fordert bessere Kontrolle
Die Notifizierungspflicht über das Technical Regulation Information System (TRIS) sei ein wesentliches Element, um sicherzustellen, dass nationale Glücksspielregelungen mit dem EU-Recht in Einklang stehen.
Laut den Richtern sind Vorschriften, die nicht ordnungsgemäß über das TRIS-Verfahren bei der Europäischen Kommission eingereicht wurden, gegenüber Glücksspielanbietern nicht durchsetzbar. Dies betrifft insbesondere gesetzliche Bestimmungen, die neue Anforderungen für Anbieter einführen oder den Geltungsbereich bestehender Regelungen ausweiten.
Die European Gaming and Betting Association (EGBA), die führende Interessenvertretung der Glücksspielbranche in Europa, hat das Urteil ausdrücklich begrüßt. Maarten Haijer, Generalsekretär der EGBA, erklärte:
"Eine transparente und einheitliche Regulierung ist entscheidend für die Zukunft des europäischen Glücksspielmarktes. Die Notifizierungspflicht verhindert unklare und widersprüchliche Vorschriften, die zu Marktinstabilität führen könnten.“
Die EGBA kritisiert jedoch, dass die Europäische Kommission in den letzten Jahren die Überprüfung eingereichter Gesetzesentwürfe nicht mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt hat. Haijer sagte weiter:
"Ein funktionierendes TRIS-Verfahren setzt voraus, dass die Europäische Kommission ihrer Prüfpflicht konsequent nachkommt. Nur so können nationale Vorschriften rechtzeitig auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht hin untersucht werden.“
Praxisbeispiel: Rechtsstreit in Litauen verdeutlicht Problematik
Ein besonders aufschlussreicher Fall aus Litauen zeigt, welche Folgen eine unzureichende Notifizierung haben kann.
Ein dort ansässiger Glücksspielanbieter wurde mit einer Strafe in Höhe von 12.700 Euro belegt, weil auf seiner Webseite Inhalte veröffentlicht wurden, die von den Behörden als unerlaubte Glücksspielwerbung gewertet wurden. Der Betreiber focht die Strafe an und machte geltend, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Sanktion nicht korrekt notifiziert worden seien.
Der EuGH folgte dieser Argumentation und entschied, dass die Vorschriften nicht durchgesetzt werden können, da sie nicht den EU-rechtlichen Vorgaben entsprachen.
Europäische Glücksspielregulierung: Einheitliche Standards gefordert
Die jüngste Entscheidung des EuGH könnte weitreichende Auswirkungen auf die Glücksspielregulierung in Europa haben. Mitgliedstaaten müssen künftig sicherstellen, dass alle wesentlichen Änderungen an ihren Glücksspielgesetzen über das TRIS-Verfahren notifiziert werden, um Rechtsunsicherheiten und Marktverzerrungen zu vermeiden.
Die EGBA fordert daher eine stärkere Einhaltung der EU-Vorgaben sowie eine effektivere Kontrolle durch die Europäische Kommission. Die Glücksspielbranche hofft, dass das EuGH-Urteil zu mehr Rechtsklarheit, Transparenz und fairen Wettbewerbsbedingungen innerhalb des europäischen Binnenmarktes führen wird.
Quelle: European Gaming and Betting Association (EGBA)
Bildquelle: EGBA