Im Jahr 2024 liefen in Bayern insgesamt 1.185 Verfahren wegen Straftaten mit Glücksspiel-Bezug.
Die registrierten Straftaten im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel haben in Bayern im Jahr 2024 ein neues Rekordniveau erreicht. Darüber berichten Medien mit Verweis auf eine Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration auf eine Landtagsanfrage des Abgeordneten Tim Pargent von Bündnis 90/Die Grünen.
Im Vorfeld der Plenarsitzung am 6. Mai 2025 hatte Pargent aktuelle Zahlen zu Straftaten nach den §§ 284, 285 und 287 StGB, zu Verurteilungen sowie zu sichergestellten Glücksspielgeräten erfragt. Die Antwort der Staatsregierung fiel dabei nur in Teilen konkret aus.
Mehr als 1.000 Delikte im Berichtsjahr 2024 in Bayern
Laut der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik wurden im Jahr 2024 insgesamt 1.185 Straftaten im Zusammenhang mit den genannten Paragrafen erfasst. § 284 stellt die unerlaubte Veranstaltung von Glücksspielen unter Strafe und sieht dafür Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor.
Wird die Tat gewerbsmäßig oder als Teil einer Bande begangen, erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu fünf Jahre. § 287 enthält die gleichen Strafandrohungen, ist jedoch ausschließlich auf Lotterien bezogen.
§ 285 regelt die Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel und sieht als Sanktion Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen vor. Im Vergleich zu den Vorjahren ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Während im Jahr 2023 noch 762 Fälle registriert wurden, waren es im Jahr 2018 lediglich 77.
Strafverfolgung bleibt auf niedrigem Niveau
Für das Jahr 2024 liegen derzeit noch keine Verurteilungszahlen vor, da die entsprechende Statistik noch nicht abgeschlossen ist. Für 2023 weist die Staatsregierung 21 Verurteilungen nach § 284 und 15 nach § 285 StGB aus.
Keine Auskunft gibt es zur Zahl beschlagnahmter Glücksspielautomaten seit dem Jahr 2019. Eine entsprechende Datenauswertung sei nicht möglich gewesen, da sie mit erheblichem Aufwand verbunden wäre und im vorgegebenen Zeitrahmen nicht hätte geleistet werden können.
Nach Ansicht der Grünen sei illegales Glücksspiel weiterhin ein ernstes Problem. Die Fraktion fordere daher entschlossenes Vorgehen, personelle Verstärkung und bessere Ausstattung der Landesermittlungsbehörden.
Dabei handele es sich nicht um ein auf Bayern beschränktes Phänomen – vielmehr sei eine bundesweite Ausbreitung zu beobachten, die das Thema aus dem Randbereich herausgeholt habe.
Quellen: Bayerischer Landtag, FAZ, Strafgesetzbuch
Bilquelle: Rolf Poss (Bildarchiv Bayerischer Landtag)